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Projekte und Initiativen

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RISKID – RisikoKinder Informationssystem Deutschland

RiskidRISKID (RisikoKinder Informationssystem Deutschland) ist ein dateibasiertes elektronisches Informationssystem für Kinder- und Jugendärzte und dient dem innerärztlichen Informationsaustausch mit dem Ziel, frühzeitig eine richtige Diagnose bei Verdacht auf Kindesmisshandlung zu stellen.

RISKID wurde als Duisburger Pilotprojekt auf Initiative eines Kinder- und Jugendarztes in Kooperation mit der Kriminalpolizei 2005 etabliert. In Duisburg beteiligt sind seitdem alle Kinder- und Jugendarztpraxen, zwei Kinderkliniken, ein Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) und ein hämatologisches Labor. Anschließend haben einzelne Regionen und Städte in Deutschland das Modell als Insellösung übernommen. Seit 2011 besteht für alle interessierten Ärzte bundesweit die Möglichkeit, sich RISKID anzuschließen. Schwerpunkt der Vernetzung ist das westliche NRW.

RISKID ermöglicht es Ärzten – unter der Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht – sich frühzeitig mit ärztlichen Kollegen über Befunde und Diagnosen bei Kindern mit Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch zu informieren. Besonders wichtig wird dies im häufig vorkommenden Fall des sogenannten „doctor-hoppings“, bei dem Eltern solcher Kinder häufig den Arzt wechseln und auf diesem Wege die ärztliche Vorgeschichte des Kindes verborgen bleibt. Dazu wird den RISKID angeschlossenen Ärzten die Möglichkeit gegeben, bereits auffällige Patienten über eine Systemabfrage zu erkennen und Informationen zu diesen von jeweils zuvor behandelnden Ärzten einzuholen. Das Ganze geschieht unter strikter Beachtung des Datenschutzes und nur unter der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Auf das System haben ausschließlich die angeschlossenen Ärzte Zugriff. Zudem befinden sich keinerlei Informationen über Diagnosen und Befunde der Patienten innerhalb des Systems, der ärztliche Austausch untereinander erfolgt über einen telefonischen und/oder persönlichen Kontakt.

Datenschutzrechtlich führte dieser Informationsaustausch schon in der Pilotphase zu enormen Diskussionen, da der Schweigepflichtparagraf §203 StGB einen auf diese Weise vorgesehenen Austausch der Ärzte untereinander ohne Einverständnis des Erziehungsberechtigten (und möglicherweise Täter) verbietet. Ein Rechtsgutachten vom August 2013 kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das aktuelle RISKID nach der Berufsordnung der Ärztekammer NRW §9 II und nach Heilberufsgesetz (§31 HeilBerGNW) rechtskonform ist. Eine Strafbarkeit nach §203 StGB scheidet bei kollegialer Kommunikation nach dem Muster von RISKID demnach aus.

 

(Stand Juni 2021)

Montag, 15. Dezember 2014