Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Gesundheitswesen im Kinderschutz
Die Landesjugendämter sind in Nordrhein-Westfalen bei den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe angesiedelt. Die Aufgaben der Landesjugendämter sind gesetzlich im § 85 Abs. 2 SGB VIII geregelt. Sie unterstützen u.a. die örtlichen Jugendämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Qualitätsweiterentwicklung. Dies geschieht im Rahmen der Fachberatung insbesondere durch Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsangebote. Zudem entwickeln die Landesjugendämter unter Beteiligung der örtlichen Jugendämter Arbeitshilfen und Empfehlungen zu unterschiedlichen Themen, so auch zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung.
Sandra Eschweiler ist Fachberaterin für die Allgemeinen Sozialen Dienste und Teamleiterin im LVR-Landesjugendamt Rheinland.
Dr. Monika Weber ist Fachberaterin für die Allgemeinen Sozialen Dienste/Hilfen zur Erziehung im LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Gefragt im Revier: Fragen und Antworten
- Welche Aufgaben haben die Jugendämter im Kinderschutz?
Das Jugendamt nimmt den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII wahr:
- Es schätzt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte – unter Einbezug der Erziehungsberechtigten und des Kindes oder Jugendlichen und ggf. unter Beteiligung von Personen, die das Jugendamt gemäß § 4 Abs. 3 KKG informiert haben – soweit der Schutz dadurch nicht gefährdet wird;
- wenn Hilfen notwendig sind, bietet das Jugendamt diese den Erziehungsberechtigten an und
- es leitet bei Bedarf Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung ein.
Auf struktureller Ebene
- trifft das Jugendamt Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, über deren Wahrnehmung des Schutzauftrags,
- stellt sicher, dass allen Personen, die beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung steht und
- koordiniert die Netzwerke Kinderschutz.
- Warum ist es für die Jugendämter wichtig, dass die Strukturen des medizinischen Kinderschutzes ausgebaut werden?
Es braucht Strukturen und Personen, die dafür Sorge tragen, dass Kinder und Familien in Notsituationen Wege zu Hilfe und Unterstützung aufgezeigt werden können, dass Hinweise auf Gefährdungen sensibel wahrgenommen werden und Handlungssicherheit in der Zusammenarbeit besteht.
Für eine qualifizierte Einschätzung einer Gefährdung sind die Fachkräfte in den Jugendämtern mitunter auch auf die ergänzende medizinische Expertise aus Kinderkliniken, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder auch aus der Rechtsmedizin angewiesen.
Und schließlich bedürfen Kinder und Jugendliche geeigneter und notwendiger Hilfen, wozu im Einzelfall auch medizinische Versorgungsleistungen oder therapeutische Hilfen aus dem Gesundheitsbereich zählen.- Was wünschen sich die Jugendämter von den medizinischen Einrichtungen für die Zusammenarbeit im Kinderschutz?
Gelingender Kinderschutz im Einzelfall benötigt gute Kooperation. Voraussetzung hierfür sind etablierte Kooperationsstrukturen aller Beteiligten und ein Verständnis von Kinderschutz als gemeinsamer Aufgabe. Auf der Grundlage der Teilnahme an Netzwerkstrukturen gilt es eine gute Zusammenarbeit aufzubauen, weiterzuentwickeln und nachhaltig abzusichern.
An die medizinischen Einrichtungen und Berufe richtet sich dabei insbesondere auch der Wunsch, das Jugendamt als Hilfeinstanz mit einem breiten Leistungs- und Unterstützungsangebot für Familien und junge Menschen bekannt zu machen und auf diese Weise Brücken ins Hilfesystem zu bauen.