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Kindesschutz im Zusammenwirken von Gesundheitswesen und Jugendhilfe

Kindesschutz vollzieht sich an zwei Polen: Frühe Hilfen als vor allem präventiv angelegte, lokal koordinierte und familienorientierte Unterstützungsangebote und intervenierender Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung im individuellen Fall. Die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe ist sowohl im präventiven wie auch intervenierenden Bereich von zentraler Bedeutung für einen wirksamen Kinderschutz. Allerdings scheitert diese in der gelebten Praxis immer noch oft an dem unvollständigen Wissen um Möglichkeiten und Grenzen des jeweils anderen Sektors, unklaren Zuständigkeitsfragen, mangelnden vertraglichen Regelungen der Schnittstellen bzw. der Zusammenarbeit, aber auch etwa an einer fehlenden Informationsübergabe – sowohl sektoren- (z.B. Gesundheitswesen und Jugendhilfe) wie auch kommunenübergreifend (z.B. bei Umzug einer Familie).

Im Rahmen der RIN-Aktivitäten geht es zunächst darum, kleinräumig auf regionaler und kommunaler Ebene das gemeinsame Verständnis der Unterschiede wie auch der Beziehungen zwischen den Sektoren unter den beteiligten Akteuren zu fördern und somit die Voraussetzungen für die kooperative und koordinierte Zusammenarbeit auf kleinräumiger Ebene – wie es auch das Bundeskinderschutzgesetz vorsieht – zu verbessern. Darüber hinaus geht es aber um die Konzipierung von Vorschlägen für strukturelle Verbesserungen von Rahmenbedingungen – sowohl vor dem Hintergrund der Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes wie auch der aktuellen Planungen eines Landeskinderschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Evaluation zum Bundeskinderschutzgesetz

Das Anfang 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) zielt auf eine umfassende und wirksame Verbesserung der Prävention von und Intervention bei Kindeswohlgefährdung. Dabei intendiert das Gesetz insbesondere eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Fachkräfte und bezieht zugleich weitere für das gute Aufwachsen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortliche Akteure im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft aller Akteure ein – allen voran das Gesundheitswesen. Inwieweit die gesetzlichen Regelungen die entsprechenden Wirkungen hinsichtlich dieser Zieldimensionen in der Praxis erzielten, ist in dem Ende 2015 veröffentlichten Evaluationsbericht festgehalten.

Zentrales Ergebnis der Evaluation: Die Qualität der strukturellen Vernetzung und interdisziplinären Kooperation hat sich vielerorts deutlich verbessert, wofür das Gesetz generelle Voraussetzungen geschaffen hat. Allerdings besteht noch deutlicher Handlungsbedarf bei der weiteren Verbesserung dieser Voraussetzungen für eine engere Kooperation zwischen Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe. Er betrifft die Verbindlichkeit der Kooperation wie auch ihre finanzielle und regulatorische Absicherung bei der konkreten Implementierung in der Praxis vor Ort. Entsprechend der jeweiligen Stellungnahmen von Organisationen und Fachgesellschaften müssen dafür die Kommunikationsmängel und Probleme an den Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe mit Hilfe weitreichender Maßnahmen einer gemeinsamen Konsensfindung, verbesserter Kommunikation aber auch durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für beide Sektoren überwunden werden.

Weiterführende Informationen und Links:

„Kinder- und Jugendschutz“ auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)

Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes

Kompetenzzentrum Kinderschutz Nordrhein-Westfalen