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Keine juristische und soziale Notwendigkeit für externe Hilfsmittelberater

Bundesratsinitiative pro externe Hilfsmittelberater: rehaKIND befürchtet teure, unnötige Gutachterstrukturen um an notwendigen Hilfsmitteln für Kinder zu sparen

Seit längerem ist die Arbeit der externen Hilfsmittelberater in der Kritik.
Schon jetzt zeigen zahlreiche Rückmeldungen von Eltern, Leistungserbringern, Ärzten und Therapeuten, dass diese Berater mit ihrer intransparenten Beauftragung und Qualifikation und ihrem unsensiblen Auftreten in die Kompetenzen der verordnenden Ärzte und des MDK eingreifen. Die betroffenen Familien fühlen sich unter Druck gesetzt, komplett veränderte Versorgungsentwürfe zu akzeptieren. Teilweise werden externe Berater eingesetzt, Begutachtungen des MdK zurück zu entwickeln oder zu reduzieren mit dem klaren Ziel, Kosten zu sparen. Dieses trifft sicher nicht auf alle Akteure zu, lässt aber eine ganz klare Tendenz erkennen, die es zu verhindern gilt.

Neben den datenschutzrechtlichen Vorbehalten, die ja auch vom Bundesversicherungsamt und anderen Stellen bereits angemahnt wurden, gibt es nach Auffassung von rehaKIND e.V. weder eine juristisch noch tatsächlich begründbare Notwendigkeit für die Einschaltung einer weiteren Begutachtungsinstanz.

Der Bundesrat fordert aktuell in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine gesetzliche Legitimierung von solchen externen Hilfsmittelberatern. Dies ist Anlass genug, einer schleichenden Aushöhlung bereits bestehender und funktionierender Versorgungsbegutachtungs- und Genehmigungsinstanzen mit dem Ziel, pauschal Kosten für die Krankenkassen zu sparen, engagiert entgegen zu wirken.

Juristisch sind Aufgaben der Krankenkassen und des MDK eindeutig definiert, so dass eine Erforderlichkeit einer weiteren „Prüfungs- und Optimierungsinstanz“, so nennen es die Kassen, nicht zu erkennen ist. Alle diesbezüglichen Argumentationen pro externe Hilfsmittelberater basieren auf nicht überprüfbaren Behauptungen und Annahmen. Vielmehr ist der neue Gesetzentwurf nach Auffassung von rehaKIND und anderen Verbänden ein nicht notwendiges, aber erfolgreiches Ergebnis von Lobbyarbeit zum Schaden der Versorgungsqualität unserer Kinder.

Im Sinne einer individuellen, die Entwicklung fördernden und die Ressourcen berücksichtigenden Versorgung auf der Basis der ICF, wie in der Hilfsmittelrichtlinie festgeschrieben, muss der MDK bereits jetzt die versicherten Familien beraten und bei der Auswahl der Hilfsmittel unterstützen.

Dies kann zum einen nicht aufgrund von Aktenlage erfolgen, zum anderen ist die Verordnungshoheit des Arztes nicht von einem externen Hilfsmittelberater anzuzweifeln, der dies aufgrund seiner fehlenden und nicht ausgewiesenen Qualifikation gar nicht fachlich bewerten kann.

Mit der geplanten Aufwertung der „Gutachten“ der externen Berater werden die bestehenden Qualitätskriterien für die Hilfsmittelversorgung zum Schaden für alle Beteiligten ad absurdum geführt.

Deshalb ist bei einer gesetzlichen Regelung die Festschreibung der Qualifikation der externen Berater mindestens auf dem Niveau der fachlichen Leitung bei Leistungsgerbringern, oder bei Komplexversorgungen, auf dem gleichen Niveau wie beim MDK anzusiedeln.

Auch die Aufgabenfelder sind genau festzulegen, ebenso wie die Vorgehensweisen der Berater, sowohl datenschutz- als auch sozialrechtlich.

In der Annahme, dass alle am Versorgungsprozess der Kinder beteiligten Professionen nach bestem Wissen und im multidisziplinären Team die Hilfsmittel auswählen, gibt es keine Grundlage für eine zusätzliche „Optimierungsinstanz“, welche, oft nach Aktenlage, die Lösungen der Experten „korrigiert“. Jede Versorgung muss heute schon dem Grundsatz „ Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig und Zweckmäßig“ entsprechen.

Mit dieser neuen „Doppel-Gutachterstruktur“ ist zu befürchten, dass die im System vorhanden Budgets vom Patienten weg und in Honorare für zusätzliche Berater fließen – ohne erkennbaren Nutzen für die Versicherten, ohne juristische Handlungsgrundlagen und ohne Beachtung des Datenschutzes. Dies alles legt die Vermutung sehr nahe, dass die vermeintlich neutralen externen Berater nicht die Versorgungsprozesse optimieren sollen, sondern vielmehr zusätzlich Geld an notwendigen Versorgungen einsparen helfen sollen.

Montag, 23. Februar 2015